( EStG § 25 Abs 1 Z 1 ) Bestechungsgelder an einen Arbeitnehmer bei Ausübung seines Dienstes, sind auch dann Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit, wenn sie in der Form gewährt werden, dass der Arbeitnehmer von einem Dritten, der mit dem Bestechenden in einem Naheverhältnis steht, Waren verbilligt bezieht.
VwGH 94/14/0001 v. 26.01.1999