( ABGB § 1152, EStG § 15 Abs 2 ) Der Abzug von Pauschalsätzen für die Privatnutzung von arbeitgebereigenen Betriebsmitteln (Lkw, Autotelefon) ist unzulässig, wenn darin kein überwiegender Vorteil für den Arbeitnehmer liegt.
ASG Wien 4 Cga 138/97k v. 25.08.1998, Berufung erhoben