( AngG § 16, KV f. Angestellte in RA-Kanzleien ) Kommt nach einem Kollektivvertrag eine Rückforderung von aliquoten Sonderzahlungen nur bei ausdrücklich vorgesehenen Beendigungsarten in Betracht, muss allenfalls für diese Rückforderungsarten geprüft werden, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Rückforderung von Leistungen, die im guten Glauben empfangen wurden, von Bedeutung sein könnten. OLG Wien 10 Ra 182/98b v. 24.08.1998, Revision zulässig.