( ABGB § 914 ) Ein durch Anführung diverser einem Arbeitnehmer angelasteter Malversationen gezeichnetes Charakterbild ist bei einer nachfolgenden einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses unter Wahrung aller Ansprüche wie bei einer Arbeitgeberkündigung bei Kenntnis des Arbeitgebers von den dem Arbeitnehmer gemachten Vorwürfen rechtlich unerheblich für den Anspruch auf einen zugesagten Pensionszuschuss bei Arbeitgeberkündigung. OGH 8 Ob A 157/98s v. 06.07.1998.