vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 19a ASVG, § 17 AKG

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4998/40/99 Heft 4998 v. 26.1.1999

( ASVG § 19a, AKG § 17 ) Von geringfügig beschäftigten Selbstversicherten ist vom Arbeitgeber vorerst keine Kammerumlage einzubehalten. (HVSVT)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte