( EStG § 15 Abs 2, § 67 ) Die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges stellt auch dann einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil (sonstigen Bezug) aus dem Dienstverhältnis dar, wenn sie als Gegenleistung für einen Verzicht auf Urlaubsansprüche (Ersatzruhetage) erfolgt.
OGH 8 Ob A 85/98b v. 24.08.1998