Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind. Verordnung des BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten; BGBl II 1999/19, ausgegeben am 14. 1. 1999.
Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind. Verordnung des BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten; BGBl II 1999/19, ausgegeben am 14. 1. 1999.