( ErbStG § 15, § 19 ) Für die Bewertung und Festsetzung der Schenkungssteuer bei Schenkung eines Mietwohngrundstücks an den Ehepartner ist nur dann der Einheitswert maßgebend, wenn nach Verneinung des Vorliegens eines der Tatbestände der Steuerbefreiung gemäß § 15 ErbStG die Berechnung der Steuer gemäß § 8 ErbStG stattfinden soll.