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Unentgeltliche Überlassung von Kfz an selbständig tätige Vertreter

Lohnsteuer und AbgabenARD 4995/26/99 Heft 4995 v. 15.1.1999

BMF v. 03.12.1998

Wird einem Steuerpflichtigen, der eine (verkaufs-)beratende Tätigkeit selbständig ausübt, seitens des von ihm repräsentierten Unternehmens ein Kfz unentgeltlich überlassen, stellt der Vorteil aus der Zurverfügungstellung einen als Betriebseinnahme zu erfassenden geldwerten Vorteil dar.

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