( ASVG § 103, EO § 291 ) Die Pfändungsbeschränkungen der EO sind bei Aufrechnung von Pensionsansprüchen eines Versicherten mit Beitragsrückständen, für die dieser als Geschäftsführer haftet, auch dann nicht zu beachten, wenn dabei durch Unterhaltsvorpfändungen das Existenzminimum des Versicherten nicht mehr gesichert ist.
OGH 10 Ob S 245/98x v. 18.08.1998