( AlVG § 25 Abs 1, § 38 ) Rückforderungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung sind nach der im Zeitraum der Rückforderung geltenden Rechtslage zu prüfen. VwGH 96/08/0295 v. 21.04.1998. (Bescheid aufgehoben)
( AlVG § 25 Abs 1, § 38 ) Rückforderungsansprüche aus der Arbeitslosenversicherung sind nach der im Zeitraum der Rückforderung geltenden Rechtslage zu prüfen. VwGH 96/08/0295 v. 21.04.1998. (Bescheid aufgehoben)