( AlVG § 7 Abs 1, § 12 ) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld - auch eines Geschäftsführers nach Auflösung seines Dienstverhältnisses ohne Beendigung seiner organschaftlichen Funktion - ist, sofern das Gesetz nichts Gegenteiliges bestimmt, zeitraumbezogen zu beurteilen, so dass die in den jeweiligen frühestens mit der Antragstellung beginnenden Zeiträumen, für die Arbeitslosengeld beantragt wurde, gegebene Sach- und Rechtslage maßgebend ist. VwGH 97/08/0553 v. 23.06.1998. (Bescheid aufgehoben)