( ASVG § 255 Abs 1 ) Ein gelernter Tischler kann auf die Tätigkeit eines Einrichtungsberaters verwiesen werden.
OGH 10 Ob S 76/98v v. 10.03.1998
Bei der Tätigkeit eines Einrichtungsberaters handelt es sich um keine solche mit im Vergleich zum Tischler „völlig neuen Kenntnissen und Fähigkeiten“.