( EStG § 25 Abs 1 Z 4, § 29 ) Funktionsgebühren eines nicht in § 25 Abs 1 Z 4 EStG aufgezählten Gemeinderates sind im Rahmen sonstiger Einkünfte und nicht als Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit zu versteuern. VwGH 97/15/0077 v. 08.10.1998. (Beschwerde abgewiesen)