Der für Zwecke der Sozialversicherung zum gesetzlichen Begriff erhobene „freie Dienstvertrag“ und seine Abgrenzung zum Dienst- und Werkvertrag bzw. zu selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit werfen nicht nur arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche (siehe ARD 4890/7/97, 4913/1 und zuletzt 4978/17/98), sondern auch gewerberechtliche Probleme auf.