( UStG § 1, § 22 ) Eine Berichtigung von Vorsteuerbeträgen gemäß § 12 Abs 10 UStG 1994 als Folge steuerfreier Umsätze eines nach § 22 UStG 1994 pauschalierten Landwirtes (z.B. steuerfreie Grundstückslieferung oder steuerfreier Eigenverbrauch nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 im Rahmen einer Betriebsübertragung) kommt nur dann in Frage, wenn ein Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung vorgenommen werden konnte.