( ASVG § 91 Abs 1, § 253b Abs 1 Z 4 ) Der Bezug eines katholischen Pfarrers für seine priesterliche Tätigkeit stellt Erwerbseinkommen dar und bewirkt bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze den Wegfall einer Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit.
OGH 10 Ob S 204/98t v. 16.07.1998