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Arbeitnehmereigenschaft bei durch öffentliche Mittel gestützten Beschäftigungsverhältnissen - Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt - ordnungsgemäße Beschäftigung

ArbeitsrechtARD 4987/16/98 Heft 4987 v. 4.12.1998

( ARB 1/80, FrG § 31, AuslBG § 4c ) Ein türkischer Staatsangehöriger, der auf Grund einer unbeschränkten Arbeitserlaubnis rechtmäßig in einem Mitgliedstaat während eines ununterbrochenen Zeitraumes von mehr als einem Jahr für den gleichen Arbeitgeber eine tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeit verrichtet hat, für die er eine übliche Vergütung erhalten hat, ist ein Arbeitnehmer, der dem regulären Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaates angehört und dort eine ordnungsgemäße Beschäftigung ausübt.

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