( KV-Handel, ArbVG § 8 ) Die Gehaltstafel f für bestimmte Warenhäuser im KV für Handelsangestellte stellt keine unzulässige Einzelfallregelung bzw. unsachliche, dem Gleichheitssatz zuwiderlaufende Regelung dar.
OGH 9 Ob A 125/98f v. 08.07.1998
( KV-Handel, ArbVG § 8 ) Die Gehaltstafel f für bestimmte Warenhäuser im KV für Handelsangestellte stellt keine unzulässige Einzelfallregelung bzw. unsachliche, dem Gleichheitssatz zuwiderlaufende Regelung dar.
OGH 9 Ob A 125/98f v. 08.07.1998