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Gesicherte zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten bei Insolvenz des Arbeitgebers

ArbeitsrechtARD 4986/15/98 Heft 4986 v. 1.12.1998

( IESG § 7 Abs 1 ) Kosten eines arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens gegen einen insolventen Arbeitgeber sind nicht gesichert, wenn bei Klagseinbringung die Äußerungsfrist des Arbeitgebers gegenüber dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds hinsichtlich Richtigkeit und Höhe der Forderung des Arbeitnehmers noch nicht abgelaufen ist.

OGH 8 Ob S 412/97i v. 18.05.1998

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