( FinStrG § 33 Abs 1 ) Erfolgt die Selbstbemessung und Entrichtung der Fremdenverkehrsabgabe (vorsätzlich) deswegen nicht, um aus verfassungsrechtlichen Bedenken eine bescheidmäßige Vorschreibung durch die Gemeinde zu erreichen, kann keine vorsätzliche Verkürzung der Abgaben angenommen werden. VwGH 97/17/0179 und VwGH 97/17/0180 v. 20.04.1998. (Bescheide aufgehoben)