LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998
Der Arbeitgeber bezahlt seinem Arbeitnehmer im Kalenderjahr an Hand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches für 45.000 km ein Kilometergeld von S 3,- je km. Der Arbeitnehmer beantragt Differenzwerbungskosten von S 1,90 je km. Wie sind die "Differenzwerbungskosten" zu ermitteln?