LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998
Ein Steuerpflichtiger ist als Vertreter tätig und betreut das Gebiet Unterinntal östlich von Innsbruck mit Seitentälern. Während des ganzen Jahres bereist er ausschließlich dieses Gebiet. Sind für diese Fahrten Tagesgelder als Werbungskosten anzuerkennen?