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Reisebegriff bei Reisekosten gemäß § 4 Abs 5 EStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 4947/28/98 Heft 4947 v. 14.7.1998

BMF v. 05.06.1998

Gemäß § 4 Abs 5 EStG sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich durch den Betrieb veranlassten Reisen als Betriebsausgaben anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG ergebenden Beträge nicht übersteigen.

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