( AlVG § 15 Abs 1 Z 1 lit k ) Auch wenn ein arbeitsloser Selbständiger zum Zeitpunkt der Beendigung seines arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses die Anwartschaft erfüllt hat, hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn innerhalb der Rahmenfrist kein Tag einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung liegt.
VwGH 97/08/0515 v. 10.03.1998