( ASVG § 4 Abs 2, § 49 Abs 1 ) Stellt das einem Forschungsstipendiaten zur Verfügung gestellte Stipendium Entgelt für seine in einem Forschungszentrum geleistete Arbeit dar, ist von einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.
VwGH 93/08/0288 v. 02.12.1997