Ab 1. 7. 1998 gibt es auf Grund des ASRÄG und der neuen Krankenordnung der SV-Anstalt der Bauern (SVB), Amtl. VerlautbaruangNr 67/1998, SoSi 6/1998, ARD 4946/5/98, auch für Versicherte der SVB den Krankenschein. Das seit der Gründung der Bauernkasse bestehende Geldleistungssystem für den Bereich der ärztlichen Hilfe wird durch ein Sachleistungssystem ersetzt.