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Arbeitgebereigenschaft

ArbeitsrechtARD 4946/9/98 Heft 4946 v. 10.7.1998

( ABGB § 1151, § 1157 ) Ist eine Person zentraler Ansprechpartner eines Arbeitnehmers (hier: Pferdepfleger und Hausgehilfe) nach dessen in ihrem Beisein erfolgter Einstellung, ist diese Person ohne entsprechende Klarstellung auch als Arbeitgeber zu betrachten.

OGH 9 Ob A 88/98a v. 01.04.1998

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