( Wr. ParkometerG § 5, VStG § 31 Abs 1 ) Die Widmung des Abgabenertrages der Parkometerabgabe für Maßnahmen, die der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs dienen, durch den Landesgesetzgeber nimmt der Abgabe nicht ihren Charakter als Landes- oder Gemeindeabgabe. Eine Verfolgungsverjährung tritt daher erst nach einem Jahr ein. VwGH 97/17/0348 v. 22.12.1997. (Bescheid aufgehoben)