( BAO § 9, § 115, § 119 ) Hinsichtlich des Fehlens der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung trifft den Geschäftsführer einer GmbH eine qualifizierte Mitwirkungspflicht, die allerdings die Behörde dann nicht von ihrer Ermittlungs- und Feststellungspflicht entbindet, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen dieser Mittel ergeben. VwGH 96/15/0059 v. 20.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)