( BAO § 9 ) Die Aussage in einem Haftungsbescheid, mit dem ein Geschäftsführer zur Abgabenhaftung herangezogen wird, dass dessen Irrtum über eine bestehende Umsatzsteuergutschrift nicht haftungsbefreiend wirke, trägt in dieser allgemeinen Form den Bescheid, wonach ihn an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten ein Verschulden treffe, nicht. VwGH 97/13/0227 v. 31.03.1998. (Bescheid aufgehoben)