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Vertretbare Rechtsansicht

Lohnsteuer und AbgabenARD 4945/23/98 Heft 4945 v. 7.7.1998

( BAO § 293b ) Eine berichtigungsfähige offensichtliche Unrichtigkeit einer Abgabenerklärung ist dann auszuschließen, wenn eine auch aus der Sicht der Abgabenbehörde vertretbare Rechtsansicht vorliegt und es eines Aktes der Rechtsfindung bedürfte, um von 2 oder mehreren „vertretbaren Rechtsansichten“ die dem Gesetz entsprechende zu erkennen.

VwGH 93/13/0277 v. 22.04.1998

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