( EStG § 30 Abs 1 Z 1 lit a ) Ein bedingtes Kaufanbot, zu dessen Annahme bei Erfüllung der Bedingungen kein Anspruch besteht, löst nicht den Beginn der Spekulationsfrist bei einem Grundstückserwerb aus.
VwGH 96/15/0256 v. 20.11.1997
Gemäß § 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 gehören Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, zu den Spekulationsgeschäften, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt.