BMF v. 05.06.1998
1. Schadenersatzansprüche wegen Verdienstentgang:
Schadenersatzzahlungen aus dem Rechtsgrund eines Verdienstentgangs sind beim Empfänger in jedem Fall steuerpflichtig, gleichgültig ob sie in einer Einmalzahlung bestehen oder laufend geleistet werden. Sie fallen unter jene Einkunftsart, unter der die entgehenden Einnahmen einzuordnen gewesen wären (z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit).