Regierungsvorlage 1237 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP
Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.
Die Regierungsvorlage zur Änderung des B-KUVG sieht im Einzelnen folgende Neuerungen vor: