Stellungnahme des EU-Ausschusses der Regionen zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit“ 98/C 180/13 v. 12. 3. 1998; ABl C 180 v. 11. 6. 1998, S. 72
Die Vereinbarung gilt für Teilzeitbeschäftigte entsprechend der auf einzelstaatlicher Ebene jeweils gebräuchlichen Definition.