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ASVG § 10 Abs 1

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4944/33/98 Heft 4944 v. 3.7.1998

( ASVG § 10 Abs 1 ) Die Pflichtversicherung beginnt in einem neubegründeten Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich mit dem tatsächlichen Antritt (der Aufnahme) der Beschäftigung; auf den vereinbarten Beginn des Beschäftigungsverhältnisses kommt es nicht an. BMAS 120.046/3-7/96 v. 28.11.1996. (ZAS Jud. 2/1998)

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