( ASVG § 4 Abs 2 ) Wenn Filmkomparsen nach getroffener Vereinbarung über das Tätigwerden an einem bestimmten Tag oder an bestimmten Tagen sanktionslos berechtigt sind, nicht zu erscheinen oder ihre übernommene Arbeitsverpflichtung jederzeit zu beenden, aber auch die Künstleragentur berechtigt ist, bestellte Komparsen, die sich für eine Szene nicht eignen, abzulehnen, ohne dass die Betreffenden für ihr Erscheinen bezahlt werden, liegt kein Verhältnis persönlicher Abhängigkeit vor. BMAS 120.275/6-7/96 v. 03.10.1996. (ZAS Jud. 2/1998)