( EStG § 4 Abs 1 ) Wird die Liegenschaft eines Mitunternehmers in einer GesBR betrieblich genutzt, werden in der Folge aber dem anderen Gesellschafter unter Zurückbehaltung dieser Liegenschaft die Mitunternehmeranteile übertragen, führt dies zu einer Entnahme von Betriebsvermögen und zur Aufdeckung stiller Reserven.
VwGH 96/15/0151 v. 18.12.1997