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Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4944/20/98 Heft 4944 v. 3.7.1998

BMF v. 29. 6.1998

Das BMF hat von der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH/BRD III R 84/96 v. 18. 6. 1997 = ARD 4918/30/98), die Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, mit Interesse Kenntnis genommen, kann sich dieser Auffassung allerdings im Ergebnis nicht anschließen.

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