( AngG § 26 Z 4 ) Ein Filialleiter übt idR keine Arbeitgeberfunktion aus, so dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Filialleiter beleidigt wird, nicht unmittelbar zum vorzeitigen Austritt berechtigt ist, sondern erst den Arbeitgeber um Abhilfe zu ersuchen hat.
OGH 9 Ob A 90/98w v. 01.04.1998