( GewO § 82 lit g ) Beschimpft ein Arbeitnehmer einen Vorgesetzten, den er nicht akzeptiert, dadurch, dass er ihn wiederholt als „unfähig“ bezeichnet und schließlich erklärt „das geht dich nichts an, du kleine Krot“, stellt dies auch bei rauhen Umgangstönen unter Bauarbeitern den Entlassungsgrund wegen Ehrverletzung dar.
OGH 9 Ob A 249/97a v. 05.11.1997