( AngG § 27 Z 1 und 3 ) Der Mitwirkung eines Arbeitnehmers bei der Verschaffung eines Rabatts für einen Bekannten bei einem Geschäftspartner des Arbeitgebers durch Inanspruchnahme von dessen Firmenkonditionen kann allein nicht das Gewicht eines Entlassungsgrundes beigemessen werden.
OGH 9 Ob A 307/97f v. 25.02.1998