( EStG § 35 Abs 2 Z 2 ) Eine rückwirkende Berücksichtigung von Behindertenfreibeträgen für Kalenderjahre, die vor dem Ausstellungszeitpunkt der amtlichen Bescheinigung liegen, ist nicht möglich. FLD f. OÖ RV/149/02-06 v. 02.09.1997. (ÖStZ 1998/272, Heft 11)