( EStG § 18 Abs 1 Z 1, § 20 Abs 3, ABGB § 98 ) Ausgleichszahlungen, die anlässlich einer einvernehmlichen Scheidung im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens vereinbart werden, sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
VwGH 95/15/0191 v. 23.04.1998