( UStG § 12 ) Vorsteuerabzug für Fahrzeuge zur Begleitung von Schwer- und Sondertransporten, wenn diese zu mindestens 80% zur Begleitung eingesetzt werden, auch ohne Gewerbeberechtigung. BMF 20 1711/7-IV/9/97 v. 26.03.1998. (RdW 1998/313, Heft 5)
( UStG § 12 ) Vorsteuerabzug für Fahrzeuge zur Begleitung von Schwer- und Sondertransporten, wenn diese zu mindestens 80% zur Begleitung eingesetzt werden, auch ohne Gewerbeberechtigung. BMF 20 1711/7-IV/9/97 v. 26.03.1998. (RdW 1998/313, Heft 5)