( UStG § 11 Abs 12 ) Das bloße Durchstreichen einer Rechnung stellt keine Berichtigung dar. VwGH 95/13/0133 v. 26.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( UStG § 11 Abs 12 ) Das bloße Durchstreichen einer Rechnung stellt keine Berichtigung dar. VwGH 95/13/0133 v. 26.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)