( UStG § 1 Abs 1 Z 2 lit d, 6. RL 77/388/EWG ) Ein Unternehmen aus einem Mitgliedstaat, das eine Reihe von Fahrzeugen an Kunden vermietet oder least, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, verfügt nicht allein schon auf Grund dieser Vermietung von Kfz über eine feste Niederlassung in diesem anderen Mitgliedstaat (vgl. EuGH Rs. C-190/95 v. 17. 7. 1997, Fall ARO Lease, ARD 4909/12/98). EuGH Rs. C-390/96 v. 07.05.1998, Fall Lease Plan.