( GrEStG 1955 § 20 ) Voraussetzung für die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach Rücktritt des Masseverwalters vom Kaufvertrag im Konkurs des Veräußerers des Grundstücks ist die Einbringung eines entsprechenden Antrages durch den ansonsten steuerpflichtigen Käufer des Grundstückes. VwGH 97/16/0068, 0069 v. 12.11.1997. (Beschwerden abgewiesen)