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AngG § 27 Z 4

RechtsmittelerledigungenARD 4939/22/98 Heft 4939 v. 16.6.1998

( AngG § 27 Z 4 ) Der Revision gegen das Urteil des OLG Wien 7 Ra 134/96v v. 14. 6. 1996 = ARD 4875/22/97, mit dem das Urteil des ASG Wien 29 Cga 34/93v v. 13. 11. 1995 = ARD 4756/36/96, betreffend ungerechtfertigte Entlassung wegen Gleichgültigkeit eines Arbeitnehmers bei Erfüllung seiner Dienstpflichten, bestätigt wurde, wurde keine Folge gegeben. OGH 8 Ob A 327/97i v. 30.03.1998.

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